Seit Dienstag 18.5.2021 sind auch in unserem Landkreis wieder einige Angebote im Bereich der Jugendarbeit möglich. Dies bestätigt die örtliche Allgemeinverfügung des Landkreises vom 17.5.2021. Insbesondere folgende Bereiche sind von der Öffnung betroffen:

Außerschulische Bildungsangebote, die § 20 Abs. 2 der 12. BayIfSMV unterfallen, können in Präsenzform wieder stattfinden, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. Es besteht Maskenpflicht bei Präsenzveranstaltungen am Platz, und soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen.

Außerschulischen Jugendbildung ist nach Auskunft der Bayerischen Staatsregierung in bezug auf Jugendarbeit unter Berücksichtigung der derzeitigen Infektionslage wie folgt zu verstehen: „außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung“ i.S.v§ 11 Abs. 3 Nr.1 SGB VIII.

Insbesondere die folgenden Angebote sind als Angebote der außerschulischen Jugendbildung i.S.v. § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII, nach Aussage des Bayerischen Jugendrings möglich:

  • Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Jugendzentrum mit pädagogischer Begleitung
  • Angebote von Jugendverbänden, z.B. Gruppenstunden von Jugendverbänden mit ausgebildeten Jugendleiter:innen
  • Angebote der mobilen aufsuchenden Jugendarbeit/Streetwork durch Fachkräfte
  • Angebote der Aktivspielplätze nur mit pädagogischer Begleitung
  • Ferienprogramme ohne Übernachtung in Verantwortung von kommunaler und gemeindlicher Jugendarbeit, Jugendringen, Jugendverbänden und weiteren anerkannten freien Trägern der Jugendarbeit

 Zudem ist die Ausübung von kontaktfreiem Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen des § 4 Abs. 1 der 12. BayIfSMV sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

Natürlich benötigt ihr für alle Angebot ein entsprechendes Hygienekonzept. Gerne könnt ihr euch diesbezüglich bei uns beraten lassen oder über die Homepage des Bayerischen Jugendrings informieren.