Der Verleih erfolgt auf eigenes Risiko des Entleihers. Der Kreisjugendring Pfaffenhofen übernimmt keine Haftung.
Der Entleiher ist für die sorgfältige und ordnungsgemäße Behandlung der entliehenen Geräte verantwortlich.
Insbesondere haftet der Entleiher für alle durch den An- und Abtransport verursachten Schäden auf dem Gelände des KJR-Lagers (Martin-Binder-Ring).
Für fast alle Geräte werden Benutzungsgebühren erhoben. Diese entstehen, sobald die Geräte das Lager verlassen und zwar für den reservierten Zeitraum. Bitte beachten: Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Rückgabe. Barzahlung vor Ort ist nicht möglich.
Bei der Absage von bereits reserviertem Material (mit Reservierungsbestätigung) wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro fällig.
Verlust und Beschädigungen, die während der Entleihzeit entstehen, sind in jedem Fall in der Höhe des Wiederherstell- bzw. Wiederbeschaffungswertes zu ersetzen. Zusätzlich entstandene Telefongebühren, Fahrt-, Fracht- und Versandkosten werden dem Entleiher in Rechnung gestellt.
Schäden sind grundsätzlich – auch im Hinblick auf den nächsten Entleiher – zu melden.
Eine Weitergabe, Untervermietung oder Ausleihe an Dritte ist nicht gestattet.
Alle Geräte – insbesondere Zelte und Boote- sind nach dem Gebrauch sorgfältig zu säubern und sofort zu trocknen.
Der Ausgabe- und Rückgabetermin ist unbedingt einzuhalten!
Die Rückgabe erfordert etwas Zeit, da die Geräte kontrolliert werden. Bei Zelten, Booten und Biertischgarnituren sollten mindestens zwei Personen des Entleihers anwesend sein.