Folgende Träger sind berechtigt den Mietservice zu nutzen:
Kategorie I: Jugendverbände, -abteilungen und -gruppen, gemeindliche & offene Jugendarbeit
Kategorie II: Kindergärten, Schulen, (gemeinnützige) Vereine, AöR etc.
Kategorie III: Kommerzielle Anbieter, Firmen etc. (Diese Kategorie ist auf einzelne Bereiche des Verleihs beschränkt, zudem gilt für Anfragen aus dem kommerziellen Bereicht, dass diese erst zwei Monate vor dem gewünschten Buchungszeitraum getätigt werden können.)
Die Vermietung an Privatpersonen ist ausgeschlossen.