Vermietung Geräte & Material

Beim Kreisjugendring findet ihr eine riesige Auswahl an tollen Geräten und Materialien, mit denen ihr eure Veranstaltungen und Angebote für Kinder und Jugendliche unvergesslich machen könnt. Ihr könnt diese Ressourcen gerne mieten, wir freuen uns über eure Anfrage. Wenn ihr Fragen zu unserem Angebot habt, ist unsere Geschäftsstelle gerne für euch da. Schreibt uns einfach eine Nachricht oder ruft uns an. Viel Spaß beim stöbern, lasst euch inspirieren und macht eure nächste Veranstaltung zu etwas ganz Besonderem!

Die Reservierung in unserem Mietservice ist jeweils ab 1.Oktober des Vorjahres möglich. Outdoorequipement wie Zelte, Boote, Hüpfburgen, Spieleanhänger etc. sind jeweils nur von April bis September mietbar.

Unsere aktuelle Preisliste findest du hier

Folgende Träger sind berechtigt den Mietservice zu nutzen:

Kategorie I: Jugendverbände, -abteilungen und -gruppen, gemeindliche & offene Jugendarbeit

Kategorie II: Kindergärten, Schulen, (gemeinnützige) Vereine, AöR etc.

Kategorie III: Kommerzielle Anbieter, Firmen etc. (Diese Kategorie ist auf einzelne Bereiche des Verleihs beschränkt, zudem gilt für Anfragen aus dem kommerziellen Bereicht, dass diese erst zwei Monate vor dem gewünschten Buchungszeitraum getätigt werden können.)

Die Vermietung an Privatpersonen ist ausgeschlossen.

Unsere Preiskategorien für die Vermietung sind wie folgt:

  • Kategorie I: Jugendverbände, -abteilungen und -gruppen, gemeindliche & offene Jugendarbeit
  • Kategorie II: Kindergärten, Schulen, (gemeinnützige) Vereine, AöR etc.
  • Kategorie III: Kommerzielle Anbieter, Firmen etc.

Falls ihr Euch nicht sicher seid, zu welcher Kategorien ihr gehört, meldet euch gerne und fragt nach :-)

 

Der Verleih an Privatpersonen ist nach wie vor ausgeschlossen. Für Anfragen aus dem kommerziellen Bereich gilt, dass diese erst zwei Monate vor dem gewünschten Buchungszeitraum getätigt werden können.

Die Vermietung von Geräten und Material des KJR Pfaffenhofen ist in Mietperioden organisiert. Die Abholung bzw. Rückgabe findet jeweils am Montag oder Donnerstag statt. Alle angegebenen Preise gelten für eine Mietperiode.

Ab 2023 ist der KJR für bestimmte Bereiche umsatzsteuerpflichtig.

Für alle Nutzer*innen, die nicht Mitgliedsorgansation beim Kreisjugendring sind und nicht unmittelbar Jugendarbeit leisten und nach § 4 Nr. 23 – 26 UStG steuerbefreit sind, wird ab dem 1.1.2023 zusätzlich zum jeweiligen angegebenen Mietpreis die Umsatzsteuer von derzeit 19% fällig. Dies gilt u.a. für Schulen und steuerpflichtige, gemeinnützige Vereine, kommerzielle Anbieter und Firmen etc.