• OPEL Vivaro
  • 3 Sitzer

Verleihpreis (pro Verleihperiode):

  • alle Gruppen: 30,00 € (200 km Incl.) bzw. 0,15 €/km ab 201. km
  • zzgl.: Dienstfahrtversicherung

 

Hinweise zur Benutzung des Transporters

1. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und muss bei Rückgabe ebenfalls vollgetankt sein (Benzin). Die Kosten für den Verleih entnehmen Sie bitte der aktuellen Verleihliste.

2. Das Fahrzeug muss von innen und außen gereinigt wieder zurückgebracht werden. Ansonsten sind vom Entleiher Reinigungskosten in Höhe von 30,00 Euro zu entrichten.

3. Der/Die Fahrer/in ist alleine für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen (Straßenverkehrsordnung, Beladung, Fahrtüchtigkeit usw.) verantwortlich d.h. bei Verstoß haftet der/die Fahrer/in selbst. Der /die Fahrer/in muss eine gültige Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B und mind. über eine zweijährige Fahrpraxis oder ein ADAC-Sicherheitstraining verfügen.

4. Bei einem Unfall wird die Polizei hinzugezogen. Außerdem wird unverzüglich – noch während der Benutzung – der KJR (Tel. 0 84 41 – 400 77 55) informiert. Im Schadensfall ist das Fahrzeug vollkaskoversichert mit 153,00 Euro Eigenbeteiligung der benutzenden Jugendorganisation.

5. Schäden am Fahrzeug werden von der benutzenden Jugendorganisation getragen.

6. Das Fahrzeug fasst maximal 3 Personen (incl. Fahrer/in). Es darf mit maximal 100 km/h bewegt werden. Veränderungen am Fahrzeug dürfen nicht vorgenommen werden. Das Fahrzeug ist schonend und sorgsam zu behandeln, im Fahrzeug darf nicht geraucht werden. Vor allem gilt: Niemals Vollgas-Fahren im Gas-Betrieb!

7. Der Ausleiher fährt das Fahrzeug selbst oder stellt den Fahrer. Er ist verantwortlich, dass der jeweilige Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B besitzt. Bei der Fahrzeugübernahme erhält der Kreisjugendring Einsicht in den Führerschein des Übernehmenden. Neben dem Fahrer, muss sich stets auch ein Einweiser mit im Fahrzeug befinden.

8. Der/die Nutzer/in verpflichtet sich bei der Übernahme des Fahrzeuges eine Dienstfahrtversicherung gemäß der beiliegenden Unterlagen für den Nutzungszeitraum abzuschließen. Der/die Ausleiher/in haftet, soweit nicht eine Versicherung insbesondere die Dienstfahrtversicherung eintritt oder diese nicht abgeschlossen wurde für alle Sach- und Personenschäden – und daraus entstehende Kosten – die im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges entstehen.